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Landgericht München entscheidet in Piraterie-Fall zugunsten von Nintendo

Mit einem Urteil vom 20. Juni 2012 hat das Landgericht München I ein starkes Signal in Sachen Piraterie ausgesendet. Es betrifft den deutschen Markt für Unterhaltungselektronik und speziell diejenigen, die weiterhin sogenannte Slot-1-Karten für die Konsolen der Nintendo DS-Serie importieren und verkaufen. Diese Karten – zum Beispiel R4, DSTT, Acekard und andere – dienen dazu, die Anti-Piraterie-Technologie des Nintendo DS und der Original-Spiele für diese Konsolen-Reihe zu umgehen. Sie ermöglichen es, illegale Kopien von Nintendo-Titeln abzuspielen, die oftmals aus dem Internet heruntergeladen werden. Das Landgericht hat nun einen Verkäufer solcher Karten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1 Million Euro an Nintendo verurteilt.

Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Das Unternehmen fördert Kreativität, unterstützt die Entwicklung von Videospielen und setzt sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickeln. Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind.

Seit Slot-1-Karten erstmals in Deutschland aufgetaucht sind, hat Nintendo hierzulande 22 Gerichtsentscheidungen gegen ihren Import und ihre Verbreitung erwirkt. In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen ergingen zudem in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.

Weitere Informationen zu Nintendos Kampf gegen Produktpiraterie finden sich im Internet auf der Seite http://ap.nintendo.com.

Quelle: Pressemitteilung

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